Zahlungsbedingungen
arraX medien AG
Breitenweg 10, 6370 Stans, Schweiz
CHE-285.799.625
1. Allgemeines
Diese Zahlungsbedingungen regeln die Abrechnung und Zahlung sämtlicher Leistungen der arraX medien AG (nachfolgend „Agentur") gegenüber ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde").
2. Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel monatlich oder nach Abschluss eines Projektabschnitts. Bei wiederkehrenden Leistungen (z. B. monatliche Retainer) wird die Rechnung jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraums gestellt.
3. Zahlungsarten
Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto. Andere Zahlungsarten bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
4. Zahlungsfrist
Die Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Für Neukunden oder grössere Projekte kann eine Vorauszahlung oder Teilzahlung vereinbart werden.
5. Vorauszahlungen
Bei projektbasierten Aufträgen kann die Agentur eine Vorauszahlung verlangen. Diese beträgt in der Regel 30–50 % des vereinbarten Auftragswerts und ist vor Projektbeginn fällig.
6. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug behält sich die Agentur das Recht vor, Verzugszinsen von 5 % p. a. zu berechnen. Zudem kann die Agentur laufende Arbeiten bis zur vollständigen Zahlung aussetzen. Mahngebühren und Inkassokosten gehen zu Lasten des Kunden.
7. Währung
Sämtliche Zahlungen sind in Schweizer Franken (CHF) zu leisten, sofern nicht ausdrücklich eine andere Währung vereinbart wurde.
8. Einwände gegen Rechnungen
Einwände gegen eine Rechnung sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt schriftlich einzureichen. Ohne fristgerechte Beanstandung gilt die Rechnung als anerkannt.
9. Rückerstattungen und Gutschriften
Rückerstattungen werden grundsätzlich nicht gewährt, ausser im Falle einer schriftlichen Vereinbarung oder bei fehlerhafter Rechnungsstellung. Eine eventuelle Rücknahme oder Gutschrift erfolgt nach individueller Prüfung durch die Agentur.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Stans, Schweiz.